WILLKOMMEN IM SAN BIOTECH MITARBEITERRESTAURANT!

Für einen angenehmen Aufenthalt beachten Sie bitte die Anweisungen und Bestimmungen:

 

Servicezeiten für externe Gäste:

Montag – Donnerstag: 12:00 – 13:00 Uhr
Freitag: kein Mittagstisch

     

    Wochenmenü:

    Essenskarte:
     

    • Der Besuch des Restaurants ist ausschließlich mit gültiger Essenskarte möglich.
    • Die Essenskarte wird nur an berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Partnerbetrieben ausgegeben.
    • Die Essenskarte ist personalisiert und darf nicht weitergegeben werden.  
    • Mitarbeitende der SAN Group und/oder deren Gastronomiepartner haben das Recht, im Zweifel zusätzlich zur Essenskarte einen Lichtbildausweis zu verlangen.

     

    Zahlung:
     

    • Bezahlungen werden ausschließlich mittels Bankomatkarte akzeptiert.
    • Bargeld wird nicht akzeptiert.

    Verhaltensregeln:
     

    • Den Anweisungen des Personals des Gastronomiepartners und des Hausherrn – der SAN Group GmbH und ihren VertreterInnen – ist unbedingt Folge zu leisten.
    • Um den Aufenthalt in unserem Restaurant für alle Gäste so angenehm wie möglich zu machen, ersuchen wir um die Einhaltung der Verhaltensregeln: saubere Kleidung, kein Alkohol und respektvolles Verhalten.

    Sicherheitsvorschriften SAN Biotech Park:
     

    • Den Sicherheitsvorschriften ist ausnahmslos Folge zu leisten.
    • Der Zutritt zu den Gebäuden des SAN Biotech Parks ist nur mit einem gültigen und sichtbar getragenen BesucherInnenausweis und in Begleitung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin der SAN Group gestattet.
    • Respektieren Sie bitte unser Rauchverbot in allen Gebäuden. Das Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen externen Raucherbereichen gestattet.
    • Informieren Sie sich über den Standort der nächstgelegenen Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöscher.
    • Im Falle eines Feuers verlassen Sie das Gebäude sofort und begeben Sie sich zum nächstgelegenen, gekennzeichneten Sammelpunkt.
    • Alle erhaltenen Informationen müssen vertraulich behandelt werden und dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.
    • Unbefugte Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind untersagt. Eine Ausnahme ist nur mit Erlaubnis der Geschäftsleitung/des Marketings gestattet.
    • Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist auf dem Gelände des SAN Biotech Park strikt untersagt.
    • Im Außenbereich und der Garage ist das Fahren mit Fahrzeugen nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das Parken von Autos ist nur an den zugewiesenen BesucherInnenparkplätzen gestattet.
    • Interne Vorschriften der SAN Group sowie gesetzliche Vorschriften sind stets strikt einzuhalten. Den Anweisungen der MitarbeiterInnen der SAN Group ist Folge zu leisten.
    • Falls Sie der Ansicht sind, dass sichere und regelkonforme Arbeit nicht möglich ist, informieren Sie bitte umgehend den verantwortlichen Manager bzw. die verantwortliche Managerin.
    • Die SAN Group übernimmt keinerlei Haftung für unbefugte und rechtswidrige Handlungen.
    • Wir freuen uns über Verbesserungsvorschläge bezüglich des Besuchs in unseren Einrichtungen.